Neuwagen-Garantie

Kompetenz rund um Ihr Fahrzeug

Ford garantiert Ihnen im Rahmen der Ford-Neuwagengarantie, dass Ihr neuer Ford frei von Material- und Herstellerfehlern ausgeliefert wird. Die Ford-Neuwagengarantie wird durch die Ford-Vertragspartner umgesetzt.

Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.

Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie können unabhängig von Besitzerwechseln geltend gemacht werden.
Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum). Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert. Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.
Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt.
Im Übrigen gelten die weiteren Garantiehinweise im Serviceheft.