Feinstaubplakette

Weniger Belastung für die Umwelt

Schadstoff-Plakettenverordnung

Diese Verordnung verpflichtet Städte und Gemeinden, den Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Dieser darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Um die Zahl der mikroskopisch kleinen und gesundheitsgefährdenden Feinstaubpartikel in der Atemluft zu verringern, können Kommunen temporäre (bei hoher Feinstaubbelastung) oder dauerhafte Umweltzonen einrichten. Dort gilt für Pkw und Lkw mit einem hohen Schadstoffausstoß ein Fahrverbot. Die übrigen Fahrzeuge werden mit einer Plakette gekennzeichnet und dürfen auch weiterhin fahren.

Plakettenfinder: Welche Plakette bekommt Ihr Auto?

Der hier hinterlegten Tabelle können Sie Details zur Fahrzeugkennzeichnung und zu den Fahrverbotszonen entnehmen: